zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2

Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug
auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22.01.2021 wird
aufgehoben. Stattdessen wird nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Allgemeinverfügung vom 25.01.2021
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