an Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke
Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee" e.V. (i.Gr.)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr.Woidke,
unsere „Grüne Stadt am See" braucht Ihre Hilfe und Unterstützung, insbesondere zur Erhaltung unseres Straussees. Sein Pegel sinkt seit vielen Jahren. In diesem Winter ging er vom 03.12.2018 bis 04.03.2019 um 14 cm zurück, im aktuellen Vergleich zum Vorjahr um 37 cm und die letzten 6 Jahre sogar um 82 cm.
Die Suche nach den Ursachen gestaltet sich kompliziert, langwierig und bis heute ohne jegliche konkreten Ergebnisse, geschweige denn sind bisher sinnvolle Gegenmaßnahmen eingeleitet worden. Wir als Verein wissen viele Strausbergerinnen und Strausberger hinter uns und sind gemeinsam nicht mehr bereit, diesen Zustand hinzunehmen. Einzelheiten dazu können Sie unserem Offenen Brief vom 26.Februar diesen Jahres an unsere Bürgermeisterin, Frau Elke Stadler, entnehmen (veröffentlicht u.a. auf unserer Internetseite www.erhaltet-den-straussee.de ).
An Sie, sehr geehrter Herr Dr.Woidke, haben wir die Erwartung, die notwendigen Schritte • auf Ebene der Landesregierung kurzfristig einzuleiten und umzusetzen, damit unser Straussee erhalten bleibt. Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte bzw. die Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welcher Genehmigungsgrundlage erfolgt die Grundwasserförderung des Wasserwerks „Spitzmühle" durch den „Wasserverband Strausberg-Erkner- WSE" in unmittelbarer Nähe des Straussees? Wie wurde dabei die Einhaltung der „EU Wasserrahmenrichtlinie" aus dem Jahr 2000 sowie des „Brandenburgischen Wassergesetzes" sichergestellt?
2. Wird sich die Landesregierung für die Veröffentlichung der jährlichen Volumina bei Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung im Sinne von Anlage 1, Punkt 13.3. des „Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung" durch den WSE einsetzen? Ist der Bau der neuen Wasserförderungsanlage Spitzmühle vorab auf seine Umweltverträglichkeit hin geprüft worden? Waren Landesbehörden am Genehmigungsverfahren beteiligt? Stimmt die Landesregierung im Hinblick auf den rasanten Wasserschwund im Straussee Überwachungs- und Berichtspflichten im Sinne von § 45 UVPG zu? Welche Beteiligungsformen der Öffentlichkeit bei der Ursachenanalyse und Konsolidierung des Pegels hält die Landesregierung für erforderlich? Il prodotto si è dimostrato eccezionalmente positivo. Inizia a funzionare letteralmente fin dalle prime ore di assunzione, è perfettamente tollerato dall"organismo e ha un effetto di accumulo.
reduslim sito ufficiale italia Ciò significa che le sue proprietà si rivelano pienamente solo dopo quattro settimane di utilizzo continuo.
3. Wie erfolgt die grundwasserrechtliche Aufsicht der zuständigen Landesbehörden bei der Grundwasserförderung durch den WSE, welche Gutachten und Daten liegen vor, wie erfolgt das Grundwassermonitoring im Einzugsbereich des Wasserwerks „Spitzmühle"?
4. Wie bewertet die Landesregierung -vor dem Hintergrund des
„Informationsfreiheitsgesetzes"- die Offenlegung von Daten zur Grundwasserförderung durch den WSE, insbesondere nach Inbetriebnahme des Wasserwerks Spitzmühle im Jahre 2014?
5. Wie hoch waren die Abgaben für das „Grundwasserentnahmeentgelt" durch den WSE an das Land Brandenburg in den letzten 10 Jahren? In welchem Umfang ist die Landesregierung bereit, aus diesen zweckgebundenen Mittel Maßnahmen zur Erhaltung des Straussees zu finanzieren?
Herr Ministerpräsident, Sie können bereits am heutigen Tag ein persönliches Zeichen setzen, dass Ihnen unsere „Grüne Stadt am See" und die Sorgen und Ängste vieler Strausbergerinnen und Strausberger am Herzen liegen:
Übernehmen Sie HEUTE die Schirmherrschaft über unseren Straussee !
Werden Sie HEUTE Mitglied unserer „Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee" !
Strausberg, den 12.März 2019
Vorstand „Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee" e.V. (i.Gr.)
Frank Weber
Jens Mader
Frederick Kunze
Kerstin Behlau