Stellungnahme der Strausberger Flugplatz GmbH - 08.05.2018 | Fotogalerie
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Stellungnahme der Strausberger Flugplatz GmbH
Pressekonferenz zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion
Wir sehen den Termin heute als Möglichkeit, den Flugplätzen in der Hauptstadtregion Gehör zu verschaffen. Luftverkehr hat in Deutschland leider keine allzu große Lobby. Natürlich steigen viele Menschen gern in ein Flugzeug, um in Urlaub zu fliegen, aber sonst wünscht man sich vor allem Ruhe am Himmel. Die Bedeutung der Landeplätze abseits der großen Verkehrsflughäfen als Infrastruktureinrichtung wird stark unterschätzt.
In der Folge sind vielerorts bereits deutliche Defizite an leistungsfähiger Flugplatzinfrastruktur entstanden, auch in Brandenburg. Zuletzt (2015) meldete das Amtsgericht Cottbus das Insolvenzverfahren der Flugplatzbetreibergesellschaft des VLP Cottbus-Drewitz an, ein Flugplatz, der zwischenzeitlich zum Frachtflughafen ausgebaut werden sollte und noch immer für Flugzeuge bis zu 30 t MTOW genehmigt ist. Heute dürfen aber nur noch Flugzeuge mit bis zu 5,7 t MTOW dort landen, und zwar auf der Graspiste – die befestigte Start-Landebahn ist seit 2015 gesperrt. Und auch der Instrumentenanflug auf dem Platz kann aktuell nicht mehr genutzt werden.

Hier in Strausberg würde es heute sicher auch anders aussehen, hätte sich nicht die Stadt Anfang der 90er Jahre klar zum Flugplatz positioniert. Nahezu einstimmig hatten sich die Stadtverordneten damals zur Übernahme des Platzes, zum Erwerb der Fläche und der Gründung einer Betreibergesellschaft bekannt. Dieses Signal wurde in der Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg anerkannt, und Strausberg wurde eine bedeutende Rolle im Luftverkehr im Rahmen der allgemeinen Luftfahrt östlich der Hauptstadt zuerkannt. Gleichzeitig war der Rückhalt der Stadt auch eine klare Aufforderung an viele Unternehmer, diesen Wirtschaftsstandort anzunehmen, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Unsere Stadtverordneten haben schon Anfang der 90er Jahre den Weitblick bewiesen, den Betrieb des Verkehrslandeplatzes als Teil der Daseinsvorsorge zu erkennen.

Der Flugplatz Strausberg wurde letztlich mit Bedacht entwickelt – genau in dem Rahmen, der ihm durch die übergeordneten Planungen wie Luftverkehrskonzeption, Landes- und Regionalplanung zugewiesen wurde. Es wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, um den Flugplatz für die ihm zugedachten Aufgaben herrichten zu können. Allein die Umsetzung ist noch nicht vollständig erfolgt, weil auch die Aufgaben noch nicht vollständig übertragen wurden. Letztlich soll der Flugplatz Strausberg ebenso wie der Flugplatz Schönhagen den künftigen Single-Airport BER entlasten, der nach der Schließung Tegels – so sind sich alle Experten einig – schnell seine Kapazitätsgrenzen erreichen wird. Die Entlastungsfunktion kann hier in Strausberg natürlich so wie angedacht nur im Rahmen der Allgemeinen Luftfahrt erfolgen, mit Flugzeugen, die dem Bezugscode 2 B entsprechen. Linien- und Pauschalflugreiseverkehr sind mit solchen Flugzeugen nicht möglich. Eine Begrenzung auf 14 t MTOM, wie sie der LEP HR im zweiten Entwurf vorsieht, ist allerdings denn auch nicht erforderlich. Diese Gewichtsbeschränkung sehen wir als veraltet an, weil sie nicht wie früher eine bestimmte Klasse von Flugzeugen kennzeichnet. International werden die ICAO-Codes, die aus Zahl und Buchstabe bestehen, zur Charakterisierung einer bestimmten Klasse von Flugzeugen angeführt. Der von uns angestrebte Code 2 B bezeichnet z. B. Flugzeuge mit einer Startstrecke bis zu 1.200 m, einer Spannweite kleiner 24 m und einer Spurweite kleiner 6 m. Ob solch ein Flugzeug aber nun 8, 12 oder 16 t MTOW auf die Waage bringt, ist weniger relevant. Um dem Bezugscode 2 B zu entsprechen, wollen wir hier in Strausberg im nächsten Schritt eine Rollbahn verbreitern, wie es der Planfeststellungsbeschluss vorsieht, die Verlängerung der Start- und Landebahn werden wir aber kurzfristig noch nicht beginnen.

Wir als Strausberger Flugplatz GmbH haben keine Einwendung gegen den LEP HR-Entwurf formuliert, weil wir unsere eigenen Interessen durch den Entwurf nicht beeinträchtigt sehen. Wir haben uns in unseren Planvorhaben immer konkret an den übergeordneten Fachplanungen orientiert, die sich seit den 90er Jahren nicht wesentlich geändert haben. Wir möchten aber die Gelegenheit nutzen, um auf die schwierige Situation der Flugplätze in Brandenburg hinzuweisen, die tagtäglich ihre Aufgaben in der Luftverkehrsinfrastruktur erfüllen, überregionale Aufgaben, die auch die Bundesregierung in ihrem Flughafenkonzept als solche anerkannt hat: „Um dem wachsenden Luftverkehrsaufkommen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen, bedarf es der Verfügbarkeit und einer entsprechenden qualitativen Ausstattung von regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen.“ heißt es auf Seite 26. Die Finanzierung wird allerdings nicht von der Bundesregierung übernommen, sondern auf die regionale, kommunale oder gar private Ebene abgewälzt.

Infrastruktureinrichtungen lassen sich grundsätzlich nicht an allgemeinen wirtschaftlichen Maßstäben messen. Wie wirtschaftlich ist der Bau einer Umgehungsstraße oder die Installation einer Ampel an einer viel befahrenen Kreuzung? Einnahmen erhalten die Flugplätze vorrangig durch Lande- und Abstellentgelte, ferner durch Kraftstoffverkauf, Vermietung und Verpachtung. In Strausberg reichen die Einnahmen gerade, um den laufenden Betrieb zu decken. Größere Instandhaltungen oder gar Investitionen sind nicht aus den Einnahmen finanzierbar. Dies ist an Flugplätzen generell nur möglich, wenn es eine besonders hohe Anzahl an Flugbewegungen oder eben besonders wertige Flugbewegungen gibt. Eine besonders hohe Anzahl an Flugbewegungen ist aber meist nicht im Interesse der Flugplatzanwohner. Also müssen die Bestrebungen von Flugplatzbetreibern auf die höherwertigen Luftverkehre mit größeren Maschinen abzielen, wenn die Wirtschaftlichkeit verbessert werden soll.

Vor diesem Hintergrund können wir die Bestrebungen unserer Partnerflugplätze nach einer Aufweitung des LEP HR an dieser Stelle gut nachvollziehen. Wenn es schon keine staatliche Förderung geben kann, sollten wenigstens die Grenzen für wirtschaftliches Handeln nicht zu eng gesetzt werden. Unsere Partnerflugplätze wünschen sich nichts anderes als eine Chance, womöglich tatsächlich bestehenden Bedarf für ihre geschäftlichen Tätigkeiten nutzen zu dürfen.


Lesen Sie weiter im Dokument: "Positionspapier zur Entwicklung von regionalen Flugplätzen"...



Auf dem Foto (Urheber: IHK OBB) zu sehen sind – von links nach rechts:

- Frank Hellberg, CEO Air Service Berlin CFH GmbH und Vorstand Flughafenverband flyBB

- Robert Radzimanowski, Fachbereichsleiter Wirtschaftspolitik bei der IHK Ostbrandenburg

- Uwe Hädicke, CEO Airport Berlin-Neuhardenberg GmbH und Vorstand Flughafenverband flyBB

- Holger Kalinka, Geschäftsführer KAPI electronics GmbH

- Gesa Reschke, Referentin der Geschäftsleitung, Strausberger Flugplatz GmbH


Wann: 08.05.2018

Flugplatz,
Strausberg


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