Angeln für Kinder und Jugendliche - 12.05.2007 | Fotogalerie
Fotogalerie
Angeln für Kinder und Jugendliche
Tag der offenen Tür des Anglerclub Gut-Fang e.V. 1921
Den Anglerclub Gut-Fang e.V. 1921 gibt es bereits seit 86 Jahren am Straussee. Mehr als 100 Mitglieder zählt er, darunter Kinder, Jugendliche und Frauen. Zu einem Tag der offenen Tür hatten die Mitglieder heute in ihr Clubheim in der Badstraße eingeladen. Wie auch andere Vereine bemüht sich der Anglerclub Gut Fang um Nachwuchs. Besonders Kindern und Jugendlichen möchten die Alten Hasen Einblick in ihr spannendes Hobby geben. Kinder und Jugendliche werden im Verein ausgebildet und nehmen regelmäßig an Turnieren teil.
Heute konnte man hier alles über das Friedfischangeln bis zum Meeresangeln erfahren. Videos, Bildershows und eine kleine Geräteausstellung bereicherten den Tag. Auf großen Fotowänden waren die besten und größten Fänge dokumentiert, am Straussee, in Norwegen, in Florida... inklusive der Geschichten. Von denen wissen die Mitglieder viele zu erzählen, denn mit ihrem Sport, kamen sie bisher viel herum.
Mehr Informationen unter: http://www.anglerclub-gut-fang.de...
Am 01.08.06 wurde im Land Brandenburg die Neuregelung zum Friedfischangeln beschlossen.

Die Mehrheit der Hobbyangler begrüßt diese Erleichterung. Aus Gesprächen und Anfragen haben wir feststellen müssen, dass von einigen die Auffassung vertreten wird, zum Friedfischangeln reicht die Fischereiabgabemarke aus. Das ist falsch !

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen ?
Voraussetzung dafür ist der Erwerb der Fischereiabgabemarke von 12,- € für Erwachsene und 2,50 € für Kinder und Jugendliche
vom 08. bis 18. Lebensjahr pro Jahr. Diese Fischereiabgabemarke berechtigt zum Kauf einer Angelkarte (Angelberechtigung) für Friedfische vom Bewirtschfater eines Angelgewässers. Also eine Angelkarte für ein bestimmtes Gewässer bzw. für das zum
Angeln ausgewählte Gewässer darf nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischereiabgabemarke erworben haben.

Angeln darf man nur, wenn man beides, Fischereiabgabemarke und Angelkarte, vorweisen kann. Bei einer Kontrolle ist beides der Fischereiaufsicht vorzuzeigen. Neumitglieder, die bei uns im Verein aufgenommen wurden und diese Voraussetzungen erfüllen, können nach Entrichtung des DAV-Beitrages in unseren Verbandsgewässern, sowie in den Verbandsvertragsgewässern Friedfische angeln.

Wann: 12.05.2007 - 09:00 Uhr

Anglerclub Gut Fang, Badstraße 5,
Strausberg



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