Radler und Fußgänger - 03.06.2026 | Fotogalerie
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Radler und Fußgänger
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Radler und Fußgänger - Rechtzeitig klingeln, der Sicherheit zuliebe


Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen und Unfällen, wenn Radfahrende auf gemeinsam genutzten Wegen Fußgänger überholen. Die Unfallexperten von DEKRA empfehlen Radfahrenden, ihre Überholabsicht durch ein rechtzeitiges Klingelsignal anzukündigen. „Damit warnen sie die zu Fuß Gehenden und geben ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Schritt zu Seite zu machen. Sie ersparen ihnen damit auch den einen oder anderen Schreckmoment, zumal Radfahrende oft nur schwer zu hören sind, wenn sie von hinten heranfahren.“

Tempo reduzieren. „Für Radelnde selbst empfiehlt sich, die Geschwindigkeit zu verringern, um noch reagieren zu können, wenn die zu Fuß Gehenden falsch reagieren“, sagt Luis Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. Dies sei gerade bei großen Gruppen mit Kindern und Fußgängern mit Hunden zu empfehlen. Wichtig sei auch, nicht erst im letzten Moment zu klingeln, sondern rechtzeitig, und beim Passieren auf genügend Sicherheitsabstand zu achten.

Gruppendynamik beachten. Grundsätzlich ist beim Passieren von Gruppen besondere Vorsicht gefragt. In der Regel seien Personen, die der Gruppe unterwegs sind, stärker abgelenkt als einzelne Personen, zum Beispiel durch Gespräche, Kinder oder Hunde. Wenn beispielsweise einzelne Personen der Gruppe auf ein Klingelsignal eines Radlers reagierten, bedeute das nicht automatisch, dass auch die anderen Personen die Situation erkannt haben.

Gegenseitige Rücksichtnahme. „In den gemeinsamen Bereichen von Fußgängern und Radfahrenden kommt es vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme an“, betont Ancona. Auf Wegen mit Gegenverkehr bedeute dies für Radelnde, möglichst weit rechts zu fahren. Fußgänger wiederum sollten sich ihrerseits rechts halten und nicht die gesamte Breite des Weges blockieren.

Sorgfaltspflichten. Aufschlussreich ist auch, wie die Gerichte das Thema sehen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (DAR 20212,82) sind Radfahrende auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen gegenüber Fußgängern grundsätzlich zu höherer Sorgfalt verpflichtet. Das BGH (DAR 2009, 81) stellt für gemeinsam genutzte Geh- und Radwegen fest: Weil Radfahrende hier keinen Vorrang haben, sind Fußgänger nicht verpflichtet, sich nach heranfahrenden Radfahrern umzusehen, sondern können darauf vertrauen, dass Radfahrer notfalls rechtzeitig durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.

DEKRA Info
Mehr Informationen unter: http://www.dekra.de...

Wann: 03.06.2026

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
DEKRA Automobil GmbH Strausberg

Am Flugplatz 11 15344 Strausberg

Tel.: 03341/41570

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