Auch ohne gültige Prüfplakette: Fahrt zur HU unter engen Voraussetzungen erlaubt
Prüfplakette in der Winterpause abgelaufen? Abgemeldet zur Prüfstelle
Wer sein Motorrad oder Cabrio über die Winterpause abgemeldet hat, muss darauf achten, dass das Fahrzeug bei Wiederzulassung eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzt, teilt DEKRA mit. Ist die Prüfplakette zwischenzeitlich abgelaufen, muss die HU nachgeholt und der Zulassungsstelle der Prüfbericht vorgelegt werden. Normalerweise sind Fahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug am Straßenverkehr nicht erlaubt, doch die Fahrt zu einer nahegelegenen Prüfstelle und Zulassungsstelle ist unter engen Voraussetzungen gestattet. Das vorübergehend abgemeldete Fahrzeug braucht noch das entstempelte Kennzeichen, das dem Fahrzeug vorab zugeteilt oder reserviert worden ist. Zudem müssen die Prüf- sowie Zulassungsstelle im gleichen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Darüber hinaus ist eine Kfz-Versicherung erforderlich, die bereits für diese Fahrten gilt und nicht erst ab Zulassungsdatum.
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