Frei von der Maul- und Klauenseuche - 13.03.2025 | Fotogalerie
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Frei von der Maul- und Klauenseuche
Status frei zurück
Urheber: Andreas Prinz Deutschland erlangt den Status „Frei von der Maul- und Klauenseuche“ zurück

Potsdam – Deutschland gilt ab heute, Mittwoch, dem 12. März 2025, bis auf die sogenannte Eindämmungszone – einen Umkreis im Radius von 6 Kilometern rund um den Ausbruchsort bei Hönow – als MKS-frei. Dem gemeinsam durch die Länder Berlin und Brandenburg, dem Bund und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erarbeiteten Antrag zur Einrichtung der Eindämmungszone hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organisation for Animal Hearth - WOAH) heute zugestimmt.

Mit der amtlichen Feststellung des Verdachts des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Wasserbüffelbestand bei Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland war am 09. Januar 2025 der Status MKS-frei für Deutschland durch die WOAH ausgesetzt worden.

Zur Wiedererlangung des freien Status für Deutschland muss für mindestens drei Monate nach Ausbruch ein Überwachungsprogramm zum Nachweis der Freiheit von MKS-Infektionen durchgeführt werden.

Auf Grund der konsequenten und schnellen Bekämpfung der MKS konnte das Seuchengeschehen in Brandenburg eingegrenzt und auf einen Fall beschränkt werden.

„Dies versetzt uns nun in die Lage, einen Sonderweg zu beschreiten, der erstmalig in der Europäischen Union gegangen wird. Im Radius von 6 Kilometer um den Ausbruchsbestand wird eine sogenannte Eindämmungszone eingerichtet“, erklärt Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt. „Das ist ein gutes Signal für alle Tierhalter in Deutschland“, fügte sie hinzu.

Denn alle Gebiete außerhalb dieser Zone, dies gilt für die restlichen Gebiete in Berlin und Brandenburg aber auch die weiteren 14 Bundesländer, erlangen ab heute vorzeitig den Status „MKS-frei“ zurück. Somit unterliegt der internationale Handel außerhalb der Eindämmungszone keinen Beschränkungen mehr.

In der Eindämmungszone müssen die Maßnahmen und die Überwachung der empfänglichen Tiere mindestens bis zum 11. April 2025 aufrechterhalten werden. Hier gelten die für die Überwachungszone aktuell bestehenden Maßnahmen im Wesentlichen fort.



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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Wann: 13.03.2025

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg



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