
Entsorgungsbetrieb verschickt zum 3. März den Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung
Zum 3. März wird vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) der Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung 2024/2025 an alle Gebühren-pflichtigen versandt.
Rund 76.000 Jahresgebührenbescheide verschickt der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland zum 3. März 2025 an alle Gebührenpflichtigen. Neben der zu entrichtenden Grundgebühr je Person werden darin die Abfallbehältergebühren sowie die Leerungsgebühren für das vergangene Jahr 2024 abgerechnet und eine Vorauszahlung für das Jahr 2025 erhoben.
Grundlage für die Gebührenerhebung durch den EMO ist die vom Kreistag am 11.12.2024 beschlossene Abfallgebührensatzung 2025. „Es ist uns gelungen, die Abfallentsorgungsgebühren stabil zu halten“, freut sich Angela Friesse, die Werkleiterin des Entsorgungsbetriebs.
Auf der Internetseite www.maerkisch-oderland.de/entsorgungsbetrieb ist ein Mustergebührenbescheid mit Erläuterung aller relevanten Daten nachzulesen. Ebenso ist die Abfallgebührensatzung 2025 auf der Homepage eingestellt.
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