Das ändert sich 2025 : Aus für M+S-Reifen
Das ändert sich 2025
Aus für M+S-Reifen
Im Jahr 2025 kommen auf Fahrer und Fahrerinnen wieder einige Neuerungen zu. Das Spektrum reicht vom Führerschein-Umtausch und einer neuen Farbe der HU-Plakette bis zu M+S-Reifen. Führschein-Umtausch ab Jahrgang 71. Die Zeit der alten Führerscheine, ob grau, rosa oder weiß, läuft langsam, aber sicher ab. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2025. Er betrifft alle, die im Jahr 1971 oder später geboren sind: Diese Fahrerlaubnis-Inhaber sind verpflichtet, ihren Führerschein jetzt umzutauschen, wenn das alte Dokument bis zum 31. Dezember 1998
ausgestellt wurde. Die Gültigkeit der neuen EU-Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Aus für alte M+S-Reifen.
In Deutschland gelten Reifen, die ausschließlich die M+S-Kennung tragen, in dieser Wintersaison erstmals nicht mehr als Winterreifen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen Autos nur noch dann fahren, wenn lupenreine Winterreifen aufgezogen sind. Diese sind am Symbol „dreizackiger Berg mit Schneeflocke“ an der Reifenflanke zu erkennen. In Österreich brauchen Winterreifen zumindest noch 4 Millimeter Profil, sonst drohen Bußgelder. DEKRA empfiehlt, Reifen mit weniger als 4 Millimeter Profiltiefe bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zu verwenden.
HU-Termin für Orange.
Zum Jahreswechsel gehen auch die Farbenspiele bei der HU-Plakette weiter. Im Jahr 2025 sind Fahrzeuge mit orangefarbener Prüfplaktte zur HU aufgerufen. Die grünen Pickerl haben ihre Gültigkeit Ende 2024 verloren, die neuen Plaketten, die 2025 vergeben werden, haben die Farbe Gelb und sind bis zum angezeigten Monat im Jahr 2027 gültig. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, verrät ein Blick auf die Plakette am rückwärtigen Kennzeichen. Die Ziffer im Kreis in der Mitte zeigt das Jahr an, die Zahl in der Zwölf-Uhr-Position steht für den Monat. Ein Überziehen des Termins ist nicht möglich und kann ein Bußgeld zur Folge haben.
DEKRA Info