Die LAG Märkische Seen startet einen Förderaufruf für kleinere Projekte und Vorhaben. Bis zum 07.02.2025 Projektideen einreichen, die im Jahr 2025 umgesetzt werden können.
Mit Hilfe des thematischen Förderaufrufes „Regionalbudget“ will die LAG Märkische Seen Ehrenämter und lokale, kleine Initiativen stärken, indem sie investive und nicht-investive Projekte fördert. Antragsberechtigt sind Initiativen von natürlichen Personen, Vereinen, Verbänden, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen.
Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der beantragte Förderbetrag zwischen 2.000€ und 20.000€ liegen muss. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.). Nicht förderfähig sind Aufwendungen bzw. Ausgaben für Catering / Beköstigung, Reisekosten und Verwaltungskosten (Telefon, Porto u.ä).
Für die zweite Auswahlrunde des „Regionalbudgets“ der EU-Förderperiode 2023-2027 im Rahmen des strategisch, methodischen LEADER-Ansatzes stehen 200.000 € Fördermittel zur Verfügung. Die Antragsstellung und Abwicklung erfolgen über die Lokale Aktionsgruppe selbst.
Interessenten reichen das Projektblatt „Regionalbudget“ mit Kosten- und Finanzierungsplan sowie einem Zeitplan bis spätestens 07.02.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein. Der LAG-Vorstand bewertet alle fristgerecht eingereichten Vorhaben anhand der Wertungskriterien und entscheidet am 26.02.2025, welche Projekte in den Aktionsplan aufgenommen werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG Märkische Seen e.V.
Nils Kirschstein
Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten
030 9799 259 13
regionalbudget@lag-maerkische-seen.de