Reifenwechsel in der heimischen Garage - 26.10.2024 | Fotogalerie
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Reifenwechsel in der heimischen Garage
DEKRA Experten informieren

Sicher fahren bei schlechter Sicht - Auch tagsüber mit Abblendlicht


In den dunklen Monaten des Jahres muss für Autofahrer in punkto Beleuchtung und Sicht alles stimmen, um selbst bei schlechten Sichtverhältnissen kein Risiko einzugehen. DEKRA Unfallanalytiker Thomas Gut nennt die wichtigsten Punkte, die Fahrende beachten sollten, damit sie selbst bei Nebel, Regen oder Schneefall sicher unterwegs sind.

• Abblendlicht. Schalten Sie auch tagsüber generell das Abblendlicht ein. Das Fahrzeug ist damit für andere früher und deutlicher zu erkennen. Wird die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert, ist Abblendlicht grundsätzlich vorgeschrieben. Nicht zulässig ist dagegen, mit Standlicht oder Tagfahrlicht zu fahren.

• Licht-Check. Checken Sie zum Herbstanfang die Beleuchtung Ihres Fahrzeuges. Wie wichtig das ist, zeigt jedes Jahr der bundesweite Licht-Test des Kfz-Gewerbes. Im Jahr 2023 hatte mehr als jeder vierte Pkw Mängel an der Beleuchtung (27,4 Prozent). Spitzenreiter waren defekte, zu hoch oder zu niedrig eingestellte Frontscheinwerfer sowie defekte
Rücklichter. Prüfen Sie auch, ob die Wischerblätter noch einwandfrei funktionieren.

• Reinigen. Halten Sie die Windschutzscheibe innen und außen sauber. Verschmutzungen können die Sicht stark beeinträchtigen und zu irritierenden Blendeffekten führen. Auch Schweinwerfer und Rückleuchten brauchen regelmäßig eine Reinigung. Laut StVO dürfen Beleuchtungseinrichtungen nicht verschmutzt sein.

• Sichtweite. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Sichtweite an, denn Fahrzeuge müssen innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können. Bei 50 km/h entspricht das rund 28 Meter. Auch mehr Abstand erhöht die Sicherheit bei schlechter Sicht. Blenden Sie rechtzeitig ab, wenn sich Gegenverkehr nähert. Sonst wird die Fahrt für die Entgegenkommenden zum Blindflug.

• Nebel. Nur wenn die Sicht durch Nebel, Schnellfall oder Regen erheblich eingeschränkt wird, dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Der Einsatz der Nebelschluss- leuchten ist nur dann erlaubt, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter
beträgt. Dann darf auch höchstens 50 km/h gefahren werden. DEKRA Experte Gut warnt davor, sich bei Nebel an den Vordermann anzuhängen und sich zu schnellerer Fahrweise verleiten zu lassen. Dies führe immer wieder zu Massenunfällen.

DEKRA Info
Mehr Informationen unter: http://www.dekra.de...

Wann: 26.10.2024

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
DEKRA Automobil GmbH Strausberg

Am Flugplatz 11 15344 Strausberg

Tel.: 03341/41570

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