Wohnmobil & Co.: Prüfung von Gasanlagen wieder Pflicht
Die Zeit läuft
Wer im Sommer einen Urlaub mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen plant, muss sich auf eine neue Regelung einstellen. Spätestens bis zum 19. Juni 2025 muss jeder Halter eine Prüfung der Flüssiggasanlage vorweisen können. Bereits seit Juni 2024 unterliegen die Flüssiggasanlagen von Freizeitfahrzeugen einer Prüfpflicht nach Paragraf 60 Abs.1 der StVZO. Im Juni ‘25 läuft die einjährige Übergangsfrist für die „G607-Prüfungen“ ab. Von der Regelung betroffen sind Flüssiggasanlagen, die in Freizeitfahrzeugen zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden.
Bereits durchgeführte Gasprüfungen nach Arbeitsblatt DVGW G 607 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. DEKRA empfiehlt jedoch allen, die bisher keine Gasprüfung für ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen vorweisen können, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, um entspannt in den Sommerurlaub starten zu können. Zu Beginn der Urlaubszeit sei sonst mit zeitlichen Engpässen zu rechnen. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Prüfung der Gasanlage drohen Bußgelder in Höhe von 15 Euro (mehr als 2 bis zu 4 Monate), 25 Euro (mehr als 4 bis zu 8
Monate) oder 60 Euro (mehr als 8 Monate).
Bei der Gasprüfung handelt es sich um eine eigenständige Prüfung nach Arbeitsblatt DVGW G 607, die unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges durchgeführt wird. Eine fehlende Gasprüfung oder Bescheinigung hat keinen Einfluss auf das Bestehen der HU und die Vergabe der HU-Plakette. Eine erfolgreiche Prüfung der Flüssiggasanlage wird vom Sachkundigen mit einer Bescheinigung sowie einer Prüfplakette dokumentiert, die neben dem rückwärtigen Kennzeichen des Fahrzeuges angebracht wird. Diese zeigt, ähnlich wie die HU-Plakette, das Jahr und den Monat der nächsten Prüfung.
Für den Check der Gasanlage sind Sachkundige zuständig, die zur Prüfung von Flüssiggasanlagen berechtigt sind, zum Beispiel Prüforganisationen wie DEKRA. Die G607-Prüfung ist in drei Fällen erforderlich: vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie anschließend wiederkehrend in einem Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung.
Die Prüfung umfasst eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung und erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit der Gasanlage, der angeschlossenen Geräte, Halterungen und Dichtungen der Gasflaschen, Sicherheitsventile, Anschlussschlauch und Druckminderer sowie Lüftungsöffnungen und Abgasrohre.
DEKRA Info
Quelle: DEKRA
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