Leasingvertrag Rückabwicklung - 24.01.2025

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Leasingvertrag Rückabwicklung
Hinweise zur Rechtslage


Fallstricke bei der Rückabwicklung von Leasingverträgen - die Rückgabe des Fahrzeugs sollte gut vorbereitet werden

Das Fahrzeug sollte rechtzeitig in der Werk statt vorgestellt und erfragt werden, welche Ausgleichszahlung erwartet wird. Kann dem nicht gefolgt werden, sollte unmittelbar vor der Abgabe ein unabhängiger Gutachter die erforderlichen Aufwendungen feststellen.

Bei der Rückgabe ist zu prüfen, welche Schäden im Übergabeprotokoll aufgeführt sind. Ist man damit nicht einverstanden, sollte der Widerspruch schriftlich auf dem Protokoll vermerkt oder die Unterschrift verweigern werden.

Wenn kein Folgeleasing er folgt, ist oft auch bei hochwertigen Fahrzeugen nicht von einer fairen Abwicklung aus zu gehen. Eine Porsche-Vertretung kalkulierte für 2 Fahrzeuge ins gesamt ca. 13.000,00 EUR. Dies wurde dann auch auf den Cent genau von einem Gutachter bestätigt.

Gestützt auf die vor der Abgabe er folgte Begutachtung konnten im gerichtlichen Verfahren fundierte Einwendungen erhoben werden. Im Ergebnis der Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen er gab sich letztlich ein Anspruch von ca. 1.350,00 EUR.

Es ist zu empfehlen, ein Kilometerleasing und kein Restwertleasing zu vereinbaren. Dann schuldet man bei Rückgabe lediglich ein Fahr zeug, dass in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechen den Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher ist. Da bei gelten normale Verschleißspuren nicht als Schäden.

Auch hier gibt es häufig Streit. Dann sollte vor Rückgabe das Fahrzeug der Zustand von einem unabhängigen Gutachter dokumentiert werden.

mit geteilt von Rechtsanwältin Daniela Brause LL.M
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Anwaltskanzlei Brause in 15344 Strausberg, Herrenseeallee 15
Tel. 03341/3042-60, www.ra-brause.de


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