Mehr Assistenzsysteme in Neufahrzeugen - 13.06.2024

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Mehr Assistenzsysteme in Neufahrzeugen
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Mehr Assistenzsysteme in Neufahrzeugen - Die ‚Black Box‘ schreibt mit


Wenn"s im Straßenverkehr gekracht hat, ist nicht immer eindeutig, wie der Unfall abgelaufen ist, woher die beteiligten Fahrzeuge kamen und wie schnell sie waren. Mehr Klarheit verspricht nun eine "Black Box", die in der EU von Juli 2024 an zusammen mit elektronischen Helfern wie Assistenten für Notbremsung, Temporegelung, Spurhalten, Rückwärtsfahren sowie Müdigkeitserkennung und Notbremslicht in allen Neufahrzeugen vorgeschrieben ist.

"Bei der "Black Box" handelt es sich nicht um ein Gerät, also eine Hardware, sondern um eine "Software-Funktion" eines Steuergerätes, welches die benötigten Daten über die Fahrzeugsensoren erhält und im Ablauf einer Verkehrskollision dauerhaft speichert. Das Airbag-Steuergerät ist aufgrund seiner Verbauposition für diese Aufgabe bestens geeignet", erklärt der Unfallanalytiker Pavlos Triantafyllidis bei DEKRA.

Der ‚Event Data-Recorder" (EDR), so die offizielle Bezeichnung, kann detektieren, um welche Art von Unfall - Frontal, Heck, Seite, Fußgänger – es sich handelt und Daten vor sowie nach der Kollision aufzeichnen. Dazu zählen Aktivitäten des Fahrers wie Lenken, Bremsen oder Beschleunigen, aber auch Fahrzeugdaten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, ABS- oder ESP-Regelung und die Verzögerung nach der Kollision. Diese Daten werden über einen Zeitraum von circa fünf Sekunden vor und rund eine halbe Sekunde nach dem Unfall aufgezeichnet.

Die Einführung der Black Box verbessert die Möglichkeiten, Unfälle aufzuklären, andererseits ist das EDR-System immer aktiv, ein Eingriff durch den Fahrer nicht möglich. Werden nach einem Unfall im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen die EDR-Daten ausgelesen, empfiehlt es sich, als Betroffener einen Anwalt hinzuzuziehen und die Analyse der Daten durch einen Sachverständigen zu verlangen oder zu beauftragen. Dieser wird die Situation am Unfallort und die Realspuren in seine Berechnungen einfließen lassen.

„Die EDR-Daten liefern immer nur einen Hinweis, wie sich ein Fahrzeug angenähert und wie sich der Fahrer verhalten haben könnte“, erklärt der Unfallanalytiker. „Es können Zeitdifferenzen zwischen dem realen Ablauf und der Aufzeichnung auftreten, wodurch es möglich ist, dass Angaben im zeitlichen Ablauf fehlinterpretiert werden.“ Eine Auswertung der EDR-Daten mache daher nur in Verbindung mit einem unfallanalytischen Gutachten Sinn.

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Quelle: DEKRA


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13.06.2024

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